BOKraft §41
Spezielle Hauptuntersuchung für Taxen, Mietwagen und Busse
Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Speziell für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr wurde die „BOKraft“ erlassen.
Der Geltungsbereich der BOKraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmen in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen.
Dies bedeutet, dass Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich gemäß den Prüfpunkten der BOKraft untersucht werden müssen. (§ 41 BOKraft)
Wir bieten unter anderem auch Hauptuntersuchungen, Änderungsabnahmen, Lichttest und Gasanlagenprüfung für Sie an und stellen Gutachten für Schaden und Wert & Oldtimer aus.