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Ingenieurbüro Riske - HU/AU Hamm

Sicherheit und Service aus einer Hand

- auch ohne Termin vorbeikommen -

HU/AU Hamm - Ihre Kfz-Prüfstelle

Sie benötigen einen kompetenten Partner in Hamm, der Ihnen bei der HU-Abnahme Ihres Fahrzeugs zur Seite steht? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse: Ingenieurbüro Riske – HU/AU Hamm!

Unser renommiertes Ingenieurbüro ist auf Fahrzeugsicherheit spezialisiert und bietet Ihnen einen erstklassigen Service, der sämtliche HU-Kriterien erfüllt. Wir prüfen Ihr Fahrzeug auf alle wesentlichen Aspekte, wie zum Beispiel Bremsen, Beleuchtung, Abgaswerte und Reifen. Unsere Prüfung garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, um Ihre Sicherheit auf der Straße zu gewährleisten.

Sie profitieren von einer schnellen und unkomplizierten HU-Abnahme zu einem fairen Preis. Unsere persönliche und individuelle Beratung ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir sind flexibel und richten uns nach Ihrem Zeitplan. Wir arbeiten mit modernster Technik und qualifizierten Mitarbeitern, um Ihnen eine hohe Kundenzufriedenheit zu garantieren.

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Unsere Dienstleistungen

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Personenkraftwagen werden auch oft als Automobil oder kurz Auto bezeichnet. Sie sind Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern und eigenem Antrieb, die dazu dienen, Personen zu befördern. Die Richtlinie 70/156/EWG definiert Personenkraftwagen als Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung bestimmt sind. Pkw sind Fahrzeuge, die nicht mehr als neun Personen (inklusive des Fahrers) transportieren und nach ihrer Bauart und Ausstattung dafür geeignet sind, gemäß der rechtlichen Definition (§ 4 Abs. 4 PBefG).

Seit 2006 ist die Anzahl der Personen, die in einem Pkw mitfahren, gesetzlich begrenzt. Es dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sicherheitsgurte im Auto vorhanden sind. Für Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte (wie Oldtimer) dürfen nur so viele Mitfahrer mitfahren, wie laut den Fahrzeugpapieren Sitzplätze vorhanden sind.

Im Jahr 2012 lag die Anzahl der Personenkraftwagen weltweit bei rund einer Milliarde. Für Deutsche ist ihr Auto ihr liebstes Kind, daher waren im Jahr 2012 etwa 43,4 Millionen Pkw und insgesamt 60,8 Millionen Fahrzeuge zugelassen.

Lastwagen, auch bekannt als Lkw, sind Fahrzeuge, die hauptsächlich zum Transport von Gütern bestimmt sind. Es gibt gesetzliche Vorschriften, die Größe und Gewicht begrenzen. Ein Lastwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von über 1.000 kg und mindestens 3 Räder. Lkw gehören zur Kategorie der Nutzfahrzeuge, wie auch Zugmaschinen. Ein solches Fahrzeug besteht in der Regel aus einem selbsttragenden Fahrgestell, einem geeigneten Antrieb, einer Fahrerkabine und einem Aufbau zum Tragen der Ladung. Der Aufbau kann entweder offen sein, beispielsweise als Lkw-Kipper, oder geschlossen sein, wie es bei einem Lkw-Tankfahrzeug der Fall ist.

Anhänger sind Fahrzeuge, die von Kraftfahrzeugen gezogen werden und über keinen eigenen Antrieb verfügen.

An grundlegenden Bauformen unterscheidet man folgende Anhänger:

  • Starrdeichselanhänger (typischer Pkw-Anhänger)
  • Mehrachsige Anhänger mit gelenkter Vorderachse
  • Sattelanhänger

 

Die Last wird hauptsächlich über die Räder des Anhängers auf die Straße übertragen, außer bei einachsigen Anhängern, bei denen die Last auch auf die Stützlast des Zugfahrzeugs verteilt wird. Die Zugkraft wird über die Deichsel vom Zugfahrzeug auf den Anhänger übertragen.

Bei Pkw werden in der Regel Starrdeichselanhänger verwendet, einschließlich der normalen Lastenanhänger mit zentraler Achse und der Wohnanhänger.

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen Pkw mit Anhängern und sonstige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhängern nicht schneller als 80 km/h fahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Fahrzeug mit Anhänger jedoch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Tempo-100-Plakette“.

Beim Fahren mit Anhänger ist die Maximallast und die Ladungssicherung eines der wichtigsten Kriterien für Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Unser Ladungsrechner unterstützt Sie beim ordnungsgemäßen Verzurren von Ladung und der damit verbundenen korrekten Sicherung.

Ein Wohnmobil ist ein Auto mit dem man wohnen kann. Im Wohnteil muss genügend Platz für eine oder mehrere Personen vorhanden sein.

Was muss mindestens im Wohnteil vorhanden sein?

  • Sitzgelegenheit mit Tisch
  • Schlafplätze
  • Küche bzw. Kocheinrichtung
  • Schrank- bzw. Stauraum

 

Alle Einbauten müssen fest eingebaut sein.

Der Wohnbereich des Fahrzeugs muss größtenteils aus dem Fußbodenbereich bestehen und eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimetern sowohl an der Kochstelle als auch am Waschbecken aufweisen.

Was ist ein Wohnanhänger bzw. Wohnwagen?

Ein Wohnwagen ist ein Anhänger, den man an ein Kraftfahrzeug koppelt, der einen Bereich zum Wohnen bietet. Der wesentliche Unterschied zum Wohnmobil ist, dass dem Wohnwagen ein eigener Antrieb fehlt.

Der Begriff „Oldtimer“ ist durch den Gesetzgeber wie folgt definiert worden:

  • Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind
  • weitestgehend dem Originalzustand entsprechen
  • in einem guten Erhaltungszustand sind
  • zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Um nun das begehrte Oldtimer-Kennzeichen (mit dem Schlussbuchstaben „H“ für historisch) oder das Rote Oldtimer-Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde zu erhalten, benötigen Sie weiterhin ein Gutachten für die Einstufung als Oldtimer nach § 23 StVZO (Oldtimerbegutachtung), z. B. durch den KÜS-Prüfingenieur in Ihrer Nähe.

weitere Infos zum Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimerbegutachtung)

H-Kennzeichen zur Erhaltung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes

Die Definition eines Oldtimers ist wichtig. Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, sich im Originalzustand und guten Erhaltungszustand befindet und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Der Prüfingenieur der KÜS prüft im Rahmen der Untersuchung, ob das Fahrzeug den Anforderungen entspricht.

Ein Fahrzeug, das älter als 30 Jahre ist, darf bei der Begutachtung altersbedingte Abnutzungserscheinungen zeigen. Es muss jedoch in jedem Fall vollständig fahrbereit sein, darf keine Roststellen aufweisen und sollte in einem Zustand sein, der keine sofortige Reparatur erforderlich macht und auch keine Mängel bei der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO aufweist. Zudem sollten alle wesentlichen Teile vorhanden sein und es sollte erkennbar sein, dass das Fahrzeug gut gepflegt und erhalten wurde.

Das Fahrzeug darf keine Schäden haben, die nicht repariert wurden. Reparaturen, die unsachgemäß durchgeführt wurden, dürfen nicht sichtbar sein. Im Allgemeinen sollte das Auto funktionsfähig sein, auch wenn es nicht unbedingt ästhetisch ansprechend sein muss.

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann das Fahrzeug in der Regel nicht als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingestuft werden.

Weitere Informationen erhalten Sie von einem KÜS-Partner in Ihrer Nähe, der immer mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen vertraut ist.

Neben den üblichen Prüfpunkten müssen auch Taxen, Mietwagen und Busse bestimmte Mindestanforderungen an Ausstattung und Zustand erfüllen.

Diese Anforderungen sind in der BOKraft festgelegt, einer Verordnung für den Personentransport mit Kraftfahrzeugen. Bevor ein Unternehmen ein Fahrzeug zulassen darf, muss es einer außerordentlichen HU gemäß § 42 BOKraft unterzogen werden, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen der BOKraft erfüllt sind.

Auch im Rahmen der Hauptuntersuchung muss überprüft werden, ob das Fahrzeug immer noch den Anforderungen der BOKraft entspricht (Untersuchung gemäß § 41 BOKraft). Zu den besonderen Prüfpunkten gehören unter anderem:

Taxen u. Mietwagen:

  • Ausrüstung und Eichung von Taxameter/Wegstreckenzähler
  • Ausrüstung mit Alarmanlage

 

Omnibusse:

  • Anzahl der Verbandskästen und Feuerlöscher
  • Kennzeichnung der Notausstiege
  • Anzahl der Nothämmer

 

Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Personen gegen Entgelt müssen jedes Jahr zur Hauptuntersuchung.

Motorräder sind Fahrzeuge mit einem Motor und zwei Rädern. Manchmal hat ein Motorrad auch einen Beiwagen, aber es bleibt ein Motorrad. Einige Motorräder können auch einen Anhänger ziehen.

Viele Menschen genießen es, auf einem Motorrad zu fahren und die Freiheit zu spüren. In Deutschland gibt es inzwischen mehr als 3,5 Millionen zugelassene Motorräder. Diese Motorräder erfordern von Fahrern und anderen Verkehrsteilnehmern erhöhte Aufmerksamkeit, was zu einem höheren Risiko führt. Das Streben der Hersteller nach Leistung in PS pro Kilogramm Gewicht verstärkt diese Gefahr.

Deshalb ist es entscheidend, solche Fahrzeuge in Bezug auf ihre Verkehrssicherheit professionell und sachgemäß zu überprüfen. Bei den Prüfingenieuren der KÜS sind Sie dafür genau richtig.

Individualität ist für Motorradfahrer oft sehr wichtig. Deshalb werden an den Motorrädern Veränderungen vorgenommen, die oft gefährlich oder umweltschädlich sind. Achten Sie daher darauf, dass die verwendeten Teile für Ihr Fahrzeug zugelassen sind und lassen Sie sie von der KÜS abnehmen. So können Sie sicher und gesetzeskonform auf Tour gehen!

Ein Quad ist ein Fahrzeug mit vier Rädern, das oft dicke Reifen hat und auch als Geländefahrzeug bezeichnet wird.

Um ein Quad in Deutschland zu fahren, benötigt man den Führerschein der Klasse S für Fahrzeuge bis 45 km/h und mit bis zu 50 ccm Hubraum oder für größere Modelle den Führerschein der Klasse B, der bis zum Jahr 1998 Klasse 3 genannt wurde.

Traktoren werden eingesetzt, um Anhänger und landwirtschaftliche Geräte zu transportieren. Oft können auch landwirtschaftliche Maschinen direkt am Traktor angebracht und über eine Antriebswelle (Gelenkwelle/Zapfwelle) angetrieben werden.

Um im Gelände arbeiten zu können, haben Traktoren häufig Allradantrieb und mindestens zwei, manchmal auch vier sehr große Reifen mit grober Profilierung. Der Antrieb erfolgt entweder über die Hinterachse oder – wenn das Fahrzeug Allradantrieb hat – über beide Achsen.

Die Hauptuntersuchung teilt Fahrzeuge in zwei Gruppen ein, je nach der maximal zugelassenen Geschwindigkeit (bbH). Es wird zwischen solchen mit einer bbH <= 40 km/h und solchen mit einer bbH > 40 km/h unterschieden. Erstere erhalten eine Plakettenlaufzeit von 24 Monaten, während solche mit einer bbH > 40 km/h und einem zGG > 3,5 t eine Plakettenlaufzeit von 12 Monaten erhalten.

Wenn der Traktor eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h hat und ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen aufweist, muss er einer Sicherheitsinspektion unterzogen werden. Diese Prüfung findet stets zwischen zwei Hauptuntersuchungen statt.

Zugmaschinen

sind spezielle Fahrzeuge, die hauptsächlich zum Ziehen von Anhängern verwendet werden. Man kann sie an der Schlüsselnummer 87 auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung erkennen.

Es ist erlaubt, eine zusätzliche Ladefläche zu verwenden.