Gasanlagenprüfung
An gasbetriebenen Kraftfahrzeugen wird in regelmäßigen Abständen eine eigenständige Untersuchung der Gasanlage durchgeführt.
Zusätzliche Untersuchung für gasbetriebene Kraftfahrzeuge
Im Gegensatz zur einmaligen GSP (Gassystemeinbauprüfung) ist die GWP die Wiederkehrende Gasprüfung. Diese wird normalerweise im Zuge der Hauptuntersuchung durchgeführt. Allerdings kann die GWP auch einzeln – zeitnah vor der Hauptuntersuchung (max. 12 Monate) – absolviert werden. Alle eingetragenen Gasanlagen in Fahrzeugen, auch solche, die nicht nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt sind, werden in der GWP überprüft.
Die Prüfung beinhaltet:
- Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
- Überprüfung des Zustands der Gasanlage
- Überprüfung der vorgeschriebenen Befestigung und des Einbaus der Einzelkomponenten
- Überprüfung der Dichtigkeit der Gasanlage
Folgende Papiere sind zur GWP mitzubringen:
- Genehmigung nach ECE-R115 (wenn vorhanden)
- Fahrzeugpapiere
Die positive Änderungsabnahme wird dann durch die Ausstellung eines Änderungsnachweises (Nachweis über den Ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) schriftlich bestätigt.
Die in diesem Nachweis aufgeführten Änderungen für die Fahrzeugpapiere müssen aber nicht in jedem Fall direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Es ist auch möglich, diese erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle – etwa zur Ummeldung oder zum Halterwechsel – in die Fahrzeugpapiere übertragen zu lassen. Bis dahin muss der Nachweis allerdings stets im Fahrzeug mitgeführt werden.
Außerordentliche GWP
Neben der periodischen GWP gibt es auch die außerordentliche GWP. Diese wird im Falle einer Reparatur oder Wartung der Gasanlage sowie nach einem Unfall oder einem Fahrzeugbrand fällig.
Wir bieten unter anderem auch Hauptuntersuchungen, Änderungsabnahmen, BOKraft §41 und Lichttest für Sie an und stellen Gutachten für Schaden und Wert & Oldtimer aus.