Schaden- und Wertgutachten

Schadensersatz

Wenn Sie ohne eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt werden, steht Ihnen gemäß § 249 BGB ein Schadenersatz zu. Um Ihre Forderungen gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners durchzusetzen, benötigen Sie ein qualifiziertes Schaden- oder Beweissicherungsgutachten von einem KÜS-Sachverständigen. Die Erstellung des Gutachtens ist Teil des Schadensersatzes und wird in der Regel (außer bei Bagatellschäden) von der Versicherung des Schuldners übernommen. Darüber hinaus berechnet der KÜS-Sachverständige einen möglichen Wertverlust Ihres Fahrzeugs, damit Sie den vollen Umfang Ihres Schadens bei der Versicherung geltend machen können.

Ihr Fachmann

Wenn Sie den Wert eines Fahrzeuges für verschiedene Zwecke wissen möchten, können Sie sich an die KÜS-Sachverständigen wenden. Sie berücksichtigen viele Faktoren, die den Wert eines Fahrzeuges beeinflussen, wie z. B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzung, etc.

Für den Kauf oder Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen bietet die KÜS den KÜS-GebrauchtwagenCheck KÜSPlus an. Dieser umfasst eine gründliche Prüfung des Fahrzeuges und eine detaillierte Dokumentation des Zustandes und des Wertes.

Unfallrekonstruktion

Die Unfallrekonstruktion ist ein Fachgebiet, das sich mit der Analyse von schweren Verkehrsunfällen beschäftigt. Dabei werden KÜS-Sachverständige von den Gerichten beauftragt, um den genauen Unfallhergang zu ermitteln. Dazu gehören die Berechnung von Geschwindigkeiten aus Spuren, die Biomechanik der Verletzten, die Klärung von Unfallursachen und Vermeidbarkeits­möglichkeiten, die Aufdeckung von Betrugsversuchen sowie die Messung von Licht, Geräuschen und Beschleunigungen bei Unfällen.

Wir bieten unter anderem auch Hauptuntersuchungen, Änderungsabnahmen, BOKraft §41, Lichttest und Gasanlagenprüfung für Sie an und stellen Gutachten für Oldtimer aus.